Gebühren
Entgeltordnung Privatunterricht
1. Gebühren
Der Unterricht steht allen offen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Um Unterricht erhalten zu können, ist eine schriftliche Anmeldung in Papierform erforderlich.
Für die Teilnahme am Unterricht an der Musikschule für Gitarre, Privatunterricht bei
Wolfgang Wicklein, werden privatrechtliche Unterrichtsentgelte (Gebühren) erhoben.
Die Höhe der Gebühren ist in der Gebührentabelle angegeben, welche Bestandteil dieser
Gebührenordnung ist.
Gebühren sind am 1. eines jeden Monats unter Angabe des Schülernamens auf mein Konto zu
überweisen. Die Rechnung wird an die in der Anmeldung angegebene Mail-Adresse zugestellt,
bzw. im Unterricht übergeben an den Schüler/in übergeben.
Die Gebühren sind auch während der Schulferien, während Feiertagen, bei Krankheit oder
sonstigen Verhinderungen auf Schülerseite fällig.
Bei Verhinderung der Lehrkraft wird die Unterrichtsgebühr von der dritten, in Folge
entfallenden Unterrichtsstunde erstattet.
2. Probezeit und Kündigung
Der erste Monat Unterricht gilt als gebührenpflichtige Probezeit und kann zu seinem Ende
gekündigt werden.
Danach kann der Unterricht jeweils spätestens sechs Wochen zum Schulhalbjahresende
(31.01. bzw. Ende der Sommerferien) gekündigt werden.
3. Beginn und Unterrichtsdauer
Neuaufnahmen sind grundsätzlich jederzeit je nach Unterrichtskapazität möglich.
Gitarrengruppen können in der Regel zu Beginn eines neuen Schuljahres gebildet werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Gebühren
Gruppen | 3-5 Personen | 45 Minuten | 20 EUR / Monat |
---|---|---|---|
Duo | 2 Personen | 30 Minuten 45 Minuten |
25 EUR / Monat 30 EUR / Monat |
Solo | 1 Person | 30 Minuten 45 Minuten |
40 EUR / Monat 60 EUR / Monat |
Leihgitarre | 40 EUR / 6 Monate |
4. Leihinstrument
Eine Gitarre kann gegen Gebühr ausgeliehen werden. Die Kosten sind pauschal für jeweils ein
Halbjahr – unabhängig von der tatsächlichen Leihdauer – fällig. Als Halbjahr gilt der Zeitraum
von den Sommerferien bis zum 31. Januar bzw. vom 1. Februar bis zu den Sommerferien.
Die Halbjahrespauschale wird zu Beginn der Ausleihzeit fällig.
5. Versicherung, Datenschutz und Gültigkeit
Die Unterrichtszeiten sind nicht versichert, ebenfalls nicht eventuelle Aufführungen, Konzerte
etc. sowie die Wege zum Unterrichts-, Aufführungs-, Konzertort hin und zurück.
Jede/r Schüler/in sollte selbst privathaftpflicht- bzw. unfallversichert sein.
Die gesamte Korrespondenz einschließlich Rechnungen wird per E-Mail versendet und ist damit
rechtsverbindlich gültig.
Es gelten die Datenschutzerklärung und die zusätzliche Sondervereinbarung: https://MusikschulefuerGitarre.de/datenschutz/
Diese Gebührenordnung tritt am 8. Juli 2019 in Kraft.